Massenabmahnung wegen Musikdownloads oder “Unterstützung” von Kopiersoftware
Der Download von “kostenlosen” Musik- oder Filmtiteln verstösst grundsätzlich gegen die Urheberrechte der beteiligten Künstler sowie die Nutzungs- und Verwertungsrechte der jeweiligen Produzenten.
Die von der Hamburger Kanzlei Rasch sowie deren Münchner Kollegen Waldorf vielfach ausgebrachten Abmahnungen gegen einige (accountbedingt leicht zu ermittelnde) Betroffene stösst gleichwohl zurecht auf ein geteiltes Echo. Zum Einen müssten die Abmahnenden an sich eine einwandfreie Rechtekette nachweisen (was gerade im internationalen “Musikgeschäft” schwierig ausfällt, aber auch sonst nicht erfolgt). Zum Anderen ist schon fragwürdig, dass die dahinterstehende Vereinigung trotz eigenen juristischen Sachverstands hier nicht unmittelbar tätig wird. Letzteres würde bei den Betroffenen - als echte Aufklärungskampagne - eher auf fruchtbaren Boden stossen.
Darüberhinaus sind jene Aktivitäten im juristischen Graubereich der Verfolgung von angeblichen “Unterstützungen” von spezieller Kopiersoftware beispielsweise durch blosse Linksetzung mittelfristig geradezu kontraproduktiv. MfG iprecht.