31/3/2005

Streit um Domainname

Abgelegt unter: — ipred @ 13:06

Domaininhaber, die bekannte Markennamen für Ihre Internetseite gewählt haben, müssen diese wieder hergeben. Dies drohte auch dem Inhaber der Domain www.sexquisit.de, doch er durfte seinen Domainnamen behalten. Das entschied das Landgericht München.

Seit Oktober 1999 ist der Münchner EDV-Dienstleister Inhaber der Domain „sexquisit.de“. Ab Februar 2004 betrieb er dort ein privates Diskussionsforum, vorher war die Seite eine „Baustelle“ ohne Inhalt. Ein Sexshop-Betreiber, der seinen Shop im März 2002 ebenfalls „Sexquisit“ nannte, wollte seine Ware online anbieten und hatte den EDV-Dienstleister aufgefordert die Domain für diese Zwecke herzugeben. Als er sich weigerte klagte der Sexshop-Betreiber. Dazu berief er sich auf das Kennzeichenrecht, er habe geschäftliche Interessen an der Domain, für ihn sei es eine Behinderung, dass er die Domain nicht nutzen könne. Er führte außerdem an, dass der Beklagte die Domain fünf Jahre unberührt ließ und dann doch – zufällig und plötzlich – ein Diskussionsforum einrichtete. Möglicherweise könnte ihn der Streit um die Domain motiviert haben.

Doch das Gericht urteilte, dass das reservieren und „be(bau)arbeiten“ einer Domain und betreiben eines privaten Diskussionsforums kein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstelle. Daher lehnte das Gericht marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Klägers ab. Der Kläger behauptete darüber hinaus, dass der Beklagte versucht habe die Domain zu verkaufen. Denn ein möglicher Domainhandel hätte den Richter vielleicht noch umstimmen können. Aber – dafür fehlten die Beweise. Der Beklagte hat den Prozess letztendlich gewonnen, weil er die älteren Rechte hatte.

Einblick in das Urteil unter: www.jurpc.de/rechtspr/20040246.pdf (796 kb)

30/3/2005

Markenwiderspruchsverfahren

Abgelegt unter: — ipred @ 15:08

Widerspruchsverfahren in Markensachen mit Benutzungsproblematik können verhältnismässig lange dauern. Da sind die wenigen Jahre seit Einleitung des Verfahrens bis zur obsiegenden Entscheidung des Bundespatentgerichts in diesem Verfahren keine Ausnahme. Das Ergebnis: Die Zeichen “METAX” und “BETAX” sind für Dienstleistungen einer Steuerberatungsgesellschaft verwechselungsfähig.

26/3/2005

Massenabmahnung wegen Musikdownloads oder “Unterstützung” von Kopiersoftware

Abgelegt unter: — iprecht @ 9:19

Der Download von “kostenlosen” Musik- oder Filmtiteln verstösst grundsätzlich gegen die Urheberrechte der beteiligten Künstler sowie die Nutzungs- und Verwertungsrechte der jeweiligen Produzenten.

Die von der Hamburger Kanzlei Rasch sowie deren Münchner Kollegen Waldorf vielfach ausgebrachten Abmahnungen gegen einige (accountbedingt leicht zu ermittelnde) Betroffene stösst gleichwohl zurecht auf ein geteiltes Echo. Zum Einen müssten die Abmahnenden an sich eine einwandfreie Rechtekette nachweisen (was gerade im internationalen “Musikgeschäft” schwierig ausfällt, aber auch sonst nicht erfolgt). Zum Anderen ist schon fragwürdig, dass die dahinterstehende Vereinigung trotz eigenen juristischen Sachverstands hier nicht unmittelbar tätig wird. Letzteres würde bei den Betroffenen - als echte Aufklärungskampagne - eher auf fruchtbaren Boden stossen.

Darüberhinaus sind jene Aktivitäten im juristischen Graubereich der Verfolgung von angeblichen “Unterstützungen” von spezieller Kopiersoftware beispielsweise durch blosse Linksetzung mittelfristig geradezu kontraproduktiv. MfG iprecht.

25/3/2005

China and its way to enforce trademark law

Abgelegt unter: — iprecht @ 19:59

Selling products or services in China is difficult. And it is very difficult to protect them against counterfeiting. The actual development of trademark case law seems to be on a way where international trademark attorneys would like to have it: see ipfrontline.com. Rgds iprecht

24/3/2005

Geht’s Fälschern bald an den Kragen?

Abgelegt unter: — ipred @ 10:44

Geht’s Fälschern bald an den Kragen? – Kennzeichenrechtsbekämpfung bald “leichter"?

Ein Markeninhaber genießt Markenschutz, aber kann er sich immer darauf verlassen? Beispiel: Vertreibt ein Händler ähnliche Produkte mit ähnlich aussehender Marke, so besteht Verwechslungsgefahr. Der rechtmäßige Markeninhaber kann den mutmaßlichen Fälscher abmahnen, indem er ihn auffordert, den Vertrieb des Produkts mit dieser Marke umgehend zu unterlassen. Stellt der Gemahnte den Vertrieb nicht ein, so riskiert er ein Gerichtsverfahren. Folgt der Abgemahnte sofort der Aufforderung, so entsteht für ihn möglicherweise ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden (Umsatzverluste, versäumte Liefertermine). Daraufhin kann der Gemahnte den Mahnenden auf Schadensersatzanspruch verklagen. Entscheidet das Gericht daraufhin, dass keine Verwechslungsgefahr der umstrittenen Marken besteht, so muss der Mahnende Schadensersatz zahlen. Urteilsbegründung: Situation fahrlässig verkannt – es lag keine Schutzrechtsverletzung vor.

Bisher ist es eine heikle Angelegenheit für einen Markeninhaber mögliche Nachahmer abzumahnen. Es ist meist schwer zu beurteilen, ob dieser wirklich das Schutzrecht verletzt. Der Markeninhaber weiß nicht, ob das Gericht die Verwechslungsgefahr bestätigt.

Im Beschluss des 12. August 2004 beantragt der I. Senat des BGH eine Änderung des Kennzeichenrechts. Das Gericht will die Voraussetzungen für diesen (umgekehrten) Schadensersatzanspruch einschränken. Bisher reicht eine leicht fahrlässige Fehlbeurteilung des Mahnenden für Schadensersatzansprüche, der BGH plant eine Einschränkung: Der Abgemahnte hat nur Anspruch auf Schadensersatz wegen falscher Abmahnung, wenn er dem Mahnenden sittenwidriges oder leichtfertiges Handeln nachweisen kann. Sittenwidrig wäre es, wenn der Mahnende sich auf ein unwirksames Markenrecht berufen würde.

23/3/2005

Hello.

Abgelegt unter: — ipadmin @ 18:57

Of course, any message in this blog reflects the opinion of its author. Therefore, any and all rights belong to the respective author. However, this blog does not offer legal advice. If you need legal advice, consult with an attorney at law instead of a blog. Rgds ipadmin.

Hallo.

Abgelegt unter: — ipadmin @ 11:32

Natürlich geben die einzelnen Texte die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder. Daher bleiben freilich sämtliche Rechte bei den jeweiligen Autoren. Dieser Blog bietet im übrigen keine Rechtsberatung. Rechtsrat in konkreten Einzelfällen erteilen Rechtsanwälte. MfG ipadmin.

Powered by WordPress