29/7/2005

Jetzt wird’s bunt!

Abgelegt unter: — ipred @ 9:16

Das Lila von Milka oder das Blau von Nivea ist unverwechselbar. Um die Kennzeichnungskraft einer Farbe exklusiv zu nutzen, sollten Sie eine abstrakte Farbmarke anmelden.

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Geben Sie bei der Hinterlegung eine Referenz zu einem anerkannten Farbklassifikationssystem wie Pantone oder RAL an. Bevorzugen Sie Pantone, da es eine stärkere Differenzierung erlaubt.
  • Prüfen Sie während der Anmeldung in regelmäßigen Abständen ob die angegebene Farbe noch mit der tatsächlichen Farbe übereinstimmt. Durch drucktechnische Veränderungen kann es zu Abweichungen kommen.
  • Nutzen Sie die abstrakte Farbmarke auch unabhängig von bestimmten Aufmachungen auf unterschiedliche Weise und schulen Sie so die Verbraucher hinsichtlich der Herkunftsfunktion.
  • Verfolgen Sie Nebenbuhler gerichtlich, die ähnliche Farbtöne nutzen. So vermeiden Sie negative Festschreibungen.

Mehr Infos unter www.ipde.de

14/7/2005

Das macht (Leipziger) Schule

Abgelegt unter: — ipred @ 10:21

„Leipziger Schule“ – Schreibwaren oder Kunststilrichtung?

Voraussetzung für eine Markeneintragung ist, dass der Markenname „nicht freihaltebedürftig“ ist. Freihaltebedürftig sind Begriffe aus dem Lexikon, Mengenangaben, geographische Herkunftangaben oder die Herstellungszeit. Beispiel: die Bezeichnung „kalt“ kann für eine Eissorte nicht als Marke einge-tragen werden, weil sie beschreibend ist.

Mit dem Beschluss vom 27.April 2005 wurde jedoch der Begriff „Leipziger Schule“ teilweise für Schreibwaren geschützt, obwohl er beschreibend ist und darüberhinaus eine Kunststilrich-tung umschreibt.

Der Begriff wurde in den 70er Jahren in Ostdeutschland geprägt. Zu den bedeutendsten Vertretern zählen Werner Tübke, Bernhard Heisig und Wolfgang Mattheuer. Sie studierten an der Leipziger Kunstakademie, der heutigen Hochschule für Grafik und Buchkunst. Seit den 60er Jahren unterrichteten und prägten sie eine ganze Generation von Malern und Grafikern. So hat sich der Begriff „Leipziger Schule“ durchgesetzt und steht für künstlerischen Anspruch mit bewusster Gesellschaftsanalyse. Bernhard Heisig, ist der letzte lebender Vertreter der „Leipziger Schule“.

Trotz der Herkunftangabe, Bedeutung und der anerkannten Vorgeschichte des Begriffs hat Rechtsanwalt Michael Horak eine Anmeldung beim Patent- und Markenamt für seinen Mandanten durchgesetzt. Begründung: Schreibwaren haben nichts mit der Kunststilrichtung zu tun. Außerdem war die Wortkombination „Leipziger Schule“ als Gesamtbezeichnung im Gegensatz zu „florentinische Schule“ und „Schule Dürers“ nicht lexikalisch nachweisbar.

Dies ist ein Beitrag aus “Der juristische Blick”

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