29/7/2005

Jetzt wird’s bunt!

Abgelegt unter: — ipred @ 9:16

Das Lila von Milka oder das Blau von Nivea ist unverwechselbar. Um die Kennzeichnungskraft einer Farbe exklusiv zu nutzen, sollten Sie eine abstrakte Farbmarke anmelden.

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Geben Sie bei der Hinterlegung eine Referenz zu einem anerkannten Farbklassifikationssystem wie Pantone oder RAL an. Bevorzugen Sie Pantone, da es eine stärkere Differenzierung erlaubt.
  • Prüfen Sie während der Anmeldung in regelmäßigen Abständen ob die angegebene Farbe noch mit der tatsächlichen Farbe übereinstimmt. Durch drucktechnische Veränderungen kann es zu Abweichungen kommen.
  • Nutzen Sie die abstrakte Farbmarke auch unabhängig von bestimmten Aufmachungen auf unterschiedliche Weise und schulen Sie so die Verbraucher hinsichtlich der Herkunftsfunktion.
  • Verfolgen Sie Nebenbuhler gerichtlich, die ähnliche Farbtöne nutzen. So vermeiden Sie negative Festschreibungen.

Mehr Infos unter www.ipde.de

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