Jetzt wird’s bunt!
Das Lila von Milka oder das Blau von Nivea ist unverwechselbar. Um die Kennzeichnungskraft einer Farbe exklusiv zu nutzen, sollten Sie eine abstrakte Farbmarke anmelden.
Beachten Sie folgende Hinweise:
- Geben Sie bei der Hinterlegung eine Referenz zu einem anerkannten Farbklassifikationssystem wie Pantone oder RAL an. Bevorzugen Sie Pantone, da es eine stärkere Differenzierung erlaubt.
- Prüfen Sie während der Anmeldung in regelmäßigen Abständen ob die angegebene Farbe noch mit der tatsächlichen Farbe übereinstimmt. Durch drucktechnische Veränderungen kann es zu Abweichungen kommen.
- Nutzen Sie die abstrakte Farbmarke auch unabhängig von bestimmten Aufmachungen auf unterschiedliche Weise und schulen Sie so die Verbraucher hinsichtlich der Herkunftsfunktion.
- Verfolgen Sie Nebenbuhler gerichtlich, die ähnliche Farbtöne nutzen. So vermeiden Sie negative Festschreibungen.
Mehr Infos unter www.ipde.de
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