Regierungsfraktion fordert mehr Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen ohne Nachweis von rechtlichem Interesse. Das fordert die Regierungsfraktion mit einem neuen Gesetzesentwurf.
Ziel ist, die Voraussetzung zu schaffen, für eine effektive Wahrnehmung der Bürgerrechte und eine „lebendige Demokratie“. Diese Regelung wird bereits in über 50 Staaten wie den USA praktiziert. Außerdem soll die neue Informationsfreiheit Gerichtsverfahren verhindern. Denn der Zugang zu Informationen kann möglicherweise Streitigkeiten schlichten. Klappt es mit dem Schlichten nicht, so können die gewonnen Infos für die Klageschrift verwendet werden. Genutzt werden können die Auskünfte auch für Marktstudien.
Die Regelung greift bei amtlichen Informationen des Bundes. Auf Länderebene gilt die Informationsfreiheit nur für Brandenburg, Berlin, SchleswigHolstein und NordrheinWestfalen. Ausgeschlossen von der Regelung sind Informationen wie militärische und sicherheitsrelevante Belange der Bundeswehr, geistiges Eigentum, Betriebs und Geschäftsgeheimnisse (z.B. Urheber, Patent Markenrechte).
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