9/7/2007

Kein Politiker-Honorar für Abbildung in Satiren

Abgelegt unter: — ipred @ 9:26

Oskar Lafontaine hat keinen Anspruch auf Entgelt für die Verwendung seines Bildes in einer satirischen Werbeanzeige entschied der Bundesgerichtshof am 26.10.2006.

Er klagte gegen ein großes Mietwagenunternehmen, weil dieses ein Portrait von ihm in der Werbung einsetzte. Oskar Lafontaine wurde kurz nach seinem Rücktritt als Finanzminister zusammen mit 15 weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts abgebildet. Sein Bild war durchgestrichen und satirischerweise wie folgt kommentiert: „S. verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit.“

Der Ex-Finanzminister verstand das als kommerzielle Verwertung seiner Person zu Werbezwecken und klagte eine Entschädigung und den – seiner Ansicht nach – daraus resultierenden Gewinn für die Veröffentlichung seines Fotos ein. Er verlangte den Betrag, der normalerweise an Prominente gezahlt wird. Das Oberlandesgericht Hamburg gab dem Kläger im November 2004 zunächst Recht und sprach ihm 100.000 Euro zu.

Das Mietwagenunternehmen ging in Revision. Mit Erfolg. Diese hatte nämlich gar nicht die Absicht das Produkt mit dem Politiker zu empfehlen und mit dessen Abbildung ihr Ansehen zu steigern, was eine Entlohung gerechtfertigt hätte, sondern, der Zweck war vielmehr mit den 15 weiteren Regierungsmitgliedern eine politische Kulisse für eine satirische Szene zu schaffen. Das Foto des Klägers hat in dem Kontext eine eindeutig politische Zuordnung. Es seien weder ideelle Interessen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers verletzt worden, noch das Ansehen des Klägers beschädigt.

Persönlichkeitsrecht und Recht auf freie Meinungsäußerung geraten in diesem Fall in einen Konflikt: wenn das Foto einer Person gegen deren Willen veröffentlicht wird, so fällt dies zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Wenn jedoch aus aktuellem Anlass politisches Geschehen öffentlich dargestellt wird, so fällt das in das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Persönlichkeitsrecht kann dadurch verdrängt werden. Das Gericht wies die Klage ab.

Für Politiker gilt: um die Verwendung ihrer Bilder zur vermeiden müssen sie zurücktreten.
Überdies dürfen Bundesminister kein Gewerbe ausüben und können ihre Fotos sowieso nicht kommerziell wie andere Prominente verwerten.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak
Tel. 05 11 / 59 09 10 - 20 · Mail horak@iprecht.de

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