Die Nennung des geschützten Namens von Musikfestivals im Rahmen der Gewinnspielwerbung stellt weder eine Markenverletzung dar noch ist sie wettbewerbswidrig

LG Frankfurt 10. Kammer für Handelssachen, vom 05.07.2013 zu 3/10 O 42/13

Normen: § 5 Abs 1 S 2 Nr 4 UWG, § 14 MarkenG, § 23 Nr 2 MarkenG Weiter

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