Da Google Places – Einträge von jedem veranlasst werden können, also insbesondere nicht nur vom beworbenen Unternehmen, haftet letzteres auch nur für eigene Einträge. Der Schutzrechtsinhaber muss bei einer angeblichen Markenverletzung durch einen solchen Eintrag beweisen, dass dieser vom Unternehmen stammt. Weiter

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