Bei einem Lebensmittel muss auch die Aufmachung zutreffende Inhaltsangaben bieten – ein Himbeer-Vanille Tee muss Himbeer und Vanille auch enthalten
admin Abmahnung, Allgemein, Lebensmittelrecht, Richtlinie 2000/13/EG, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverbot Aufmachung, Etikettierung, Himbeer, Irreführung, Tee, Vanille, Zutaten
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Neunte Kammer)
4. Juni 2015(*)
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2000/13/EG – Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 – Etikettierung, die geeignet ist, den Käufer über die Zusammensetzung der Lebensmittel irrezuführen – Verzeichnis der Zutaten – Verwendung der Angabe ‚Himbeer-Vanille-Abenteuer‘ und von Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung eines Früchtetees, der diese Zutaten nicht enthält“
In der Rechtssache C‑195/14 Weiter
Weitere Themen zum geistigen Eigentum:
- Produktbezeichnung „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten ist nicht irreführend, wenn das Konnzentrat 0,3 % Holunderblütenextrakt enthält
- Wer produkthaftungsrechtlich “Hersteller” ist, kann irreführend handeln, wenn er sich als Hersteller kennzeichnet.
- Bezeichnung “Ginger Beer” für ein Getränk, das kein Bier enthält, kann irreführend sein, weil und soweit dies vom inländischen Durchschnittsverbraucher als Hinweis auf Bier(bestandteile) verstanden wird
Die Nennung des geschützten Namens von Musikfestivals im Rahmen der Gewinnspielwerbung stellt weder eine Markenverletzung dar noch ist sie wettbewerbswidrig
admin Abmahnkosten, Abmahnung, Allgemein, LG Frankfurt, Markenrecht, Markenverletzung, Namensverletzung, Unterlassungserklärung, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverbot, § 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 5 MarkenG Gewinnspiel, Marke, Ticketverkauf, UWG
Die Nennung des geschützten Namens von Musikfestivals im Rahmen der Gewinnspielwerbung stellt weder eine Markenverletzung dar noch ist sie wettbewerbswidrig
LG Frankfurt 10. Kammer für Handelssachen, vom 05.07.2013 zu 3/10 O 42/13
Normen: § 5 Abs 1 S 2 Nr 4 UWG, § 14 MarkenG, § 23 Nr 2 MarkenG Weiter
Weitere Themen zum geistigen Eigentum:
- Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer im Impressum eines Telemediendiensteanbieters ist wettbewerbswidrig.
- Gerichtliche Vergleiche, in denen ein Anspruch auf Unterlassung tituliert wird, können grundsätzlich nach § 890 Abs. 1 ZPO mit einer durch gesonderten gerichtlichen Beschluss auszusprechenden Ordnungsmittelandrohung versehen werden
- Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt
- Verkürzung der Einspruchsfristen gegen Registrierungen von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen (DPMA)
- Die Haftung des Inhabers eines Unternehmens für Unterlassungsansprüche nach § 8 Abs. 2 UWG wegen Wettbewerbsverstössen
Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer im Impressum eines Telemediendiensteanbieters ist wettbewerbswidrig.
admin Abmahnkosten, Abmahnung, Allgemein, LG Frankfurt, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverbot, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 TMG, § 66d TKG Impressumspflicht, kostenpflichtige Telefonnummer, Telefonnummer, UWG, wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß, Wettbewerbswidrig
Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer im Impressum eines Telemediendiensteanbieters ist wettbewerbswidrig.
LG Frankfurt 3. Zivilkammer vom 02.10.2013 zu 2-03 O 445/12, 2/03 O 445/12, 2-3 O 445/12, 2/3 O 445/12
Art 5 Abs 1 Buchst c EGRL 31/2001, § 66d TKG, § 5 Abs 1 Nr 2 TMG, § 4 Nr 11 UWG Weiter
Weitere Themen zum geistigen Eigentum:
- OLG München hält Wikipedia-Veröffentlichung für Weihrauchpräperate wettbewerbswidrig
- Produktbezeichnung „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten ist nicht irreführend, wenn das Konnzentrat 0,3 % Holunderblütenextrakt enthält
- Computerspiel – Runes of Magic – Werbung richtet sich gezielt an Kinder, die innerhalb des Spieles kostenpflichtige Käufe tätgigen sollen und dies verstösst gegen § 3 Abs 3 UWG
- Gerichtliche Vergleiche, in denen ein Anspruch auf Unterlassung tituliert wird, können grundsätzlich nach § 890 Abs. 1 ZPO mit einer durch gesonderten gerichtlichen Beschluss auszusprechenden Ordnungsmittelandrohung versehen werden
- Die Haftung des Inhabers eines Unternehmens für Unterlassungsansprüche nach § 8 Abs. 2 UWG wegen Wettbewerbsverstössen
Wenn in einem Handelsvertretervertrag der Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung benannt ist, so steht dies einer Vertragsauslegung nicht entgegen, nach der Wettbewerbsverstöße, die unter Würdigung aller Umstände so geringfügig sind, dass durch sie das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter bei verständiger Würdigung nicht grundlegend beschädigt wird, nicht – zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung – zur fristlosen Kündigung berechtigen
admin Abmahnkosten, Abmahnung, Allgemein, Gerichtsentscheidung, Handelsvertreter, Handelsvertretervertrg, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverbot Anwalt, Handelsvertreter, Handelsvertretervertrag, Wettbewerbsverbot
BGH URTEIL VIII ZR 327/09 vom 10. November 2010
HGB § 89a
Wenn in einem Handelsvertretervertrag der Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung benannt ist, so steht dies einer Vertragsauslegung nicht entgegen, nach der wettbewerbsverstöße, die unter Würdigung aller Umstände so geringfügig sind, dass durch sie das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter bei verständiger Würdigung nicht grundlegend beschädigt wird, nicht – zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung – zur fristlosen Kündigung berechtigen (Fortführung von BGH, Urteil vom
7. Juli 1988 – I ZR 78/87, WM 1988, 1490). Weiter
Weitere Themen zum geistigen Eigentum:
- Kein Wettbewerbsverstoß durch Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis
- Einsichtnahme in Patent- und Gebrauchsmusterakten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wird ab dem 7. Januar 2014 auch über das Internet kostenlos und umfassend möglich
- Gerichtliche Vergleiche, in denen ein Anspruch auf Unterlassung tituliert wird, können grundsätzlich nach § 890 Abs. 1 ZPO mit einer durch gesonderten gerichtlichen Beschluss auszusprechenden Ordnungsmittelandrohung versehen werden
- Formular für eine Geschmacksmusteranmeldung/ Ausfüllhinweise/ Merkblatt des DPMA
- Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet