Schlagwort: § 3 abs 3 UWG
-
Computerspiel – Runes of Magic – Werbung richtet sich gezielt an Kinder, die innerhalb des Spieles kostenpflichtige Käufe tätgigen sollen und dies verstösst gegen § 3 Abs 3 UWG
Eine Werbung, die sprachlich von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflich-keiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich in erster Li-nie gezielt an Kinder. Mit der im Sinne von „Kauf Dir …“ oder „Hol Dir …“ zu verstehenden Formulierung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner…