Daimler unterliegt im Rechtsstreit gegen SWR
Immer wieder wird versucht, mit Mitteln der gewerblichen Schutzrechte im Ergebnis gesondert geschützte Meinungen zu untersagen – aber nicht durchgängig erfolgreich:
11. Zivilkammer weist Klage der Daimler AG gegen den SWR ab.
Mit Urteil vom 09.10.2014 (Az. 11 O 15/14) hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart die Klage der Daimler AG gegen den SWR abgewiesen.
Die Daimler AG hatte erreichen wollen, dass der SWR eine erneute Ausstrahlung des in der Reportage „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden“ verwendete Bildmaterials unterlassen muss. Ein für den SWR tätiger Journalist hatte sich zum Zweck einer verdeckten Recherche bei einer Leiharbeitsfirma beworben. Diese entlieh ihn an ein weiteres Unternehmen, das mit der Daimler AG einen Werkvertrag über Logistik-Leistungen abgeschlossen hatte. So kam es zum Einsatz des Journalisten in einer Betriebshalle der Daimler AG in Stuttgart-Untertürkheim zur Verpackung von Zylinderköpfen. Während seiner Tätigkeit vom 05. bis 18.03.2013 fertigte der Journalist mit vier versteckten Kameras heimliche Videoaufnahmen an und verwendete sie für die Reportage, die am 13.05.2013 im ARD-Programm „Das Erste“ ausgestrahlt wurde. Die Daimler AG vertrat die Auffassung, dass der SWR dieses Bildmaterial nicht ausstrahlen dürfe, weil dessen Beschaffung rechtswidrig gewesen sei, die Videoaufnahmen keine rechtswidrigen Verhaltensweisen wiedergeben würden und die Daimler AG durch die Ausstrahlung des Bildmaterials erheblich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werde. Weiter