Kategorie: § 5 MarkenG
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Die Nennung des geschützten Namens von Musikfestivals im Rahmen der Gewinnspielwerbung stellt weder eine Markenverletzung dar noch ist sie wettbewerbswidrig
Die Nennung des geschützten Namens von Musikfestivals im Rahmen der Gewinnspielwerbung stellt weder eine Markenverletzung dar noch ist sie wettbewerbswidrig LG Frankfurt 10. Kammer für Handelssachen, vom 05.07.2013 zu 3/10 O 42/13 Normen: § 5 Abs 1 S 2 Nr 4 UWG, § 14 MarkenG, § 23 Nr 2 MarkenG Weitere Themen zum geistigen Eigentum:Grundpreisangabe…