Kategorie: § 8 UWG
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Massenabmahnungen können rechtsmissbräuchlich sein, wenn den Abmahnungen einfach gelagerte und im Internet leicht zu ermittelnde Wettbewerbsverstöße, zugrunde liegen, ein nachvollziehbares eigenes wirtschaftliches Interesse aber nicht erkennbar ist.
Eine Vielzahl von Abmahnungen gegenüber Wettbewerbern und die gerichtliche Verfolgung solcher Ansprüche kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn den Abmahnungen einfach gelagerte und im Internet leicht zu ermittelnde Wettbewerbsverstöße, etwa Verstöße gegen die PreisAngV, zugrunde liegen, ein nachvollziehbares eigenes wirtschaftliches Interesse an dieser umfangreichen Abmahntätigkeit und Rechtsverfolgung aber unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Anspruchstellers und eines…
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Alkoholfreies Bier darf nicht mit der Angabe „vitalisierend“ beworben werden, wenn dem Begriff keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt werden (ein sprachlicher Bezug auf Vitaly Klitschko genügt nicht)
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Alkoholfreies Bier darf nicht mit der Angabe „vitalisierend“ beworben werden, wenn dem Begriff keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne von Art. 13 Abs. 3 HCVO in Verbindung mit dem Anhang zur VO (EU) 432/2012 beigefügt werden und in dem Bier Stoffe enthalten sind, die in der Verordnung beschrieben werden. Weitere Themen zum geistigen Eigentum:Kein Wettbewerbsverstoß…