Kategorie: § 906 BGB
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Chemische Pflanzenschutzmittel, die auf einem Grundstück versprüht werden und dann durch den Wind auf das Nachbargrundstück gelangen, sind Einwirkungen, wenn ein ökologischer Landbau beeinträchtigt wird
1. Chemische Pflanzenschutzmittel, die auf einem Grundstück versprüht werden und dann durch den Wind oder ähnliche Ursachen auf das Nachbargrundstück gelangen, sind jedenfalls dann Einwirkungen i.S.d. § 906 BGB, wenn es sich um eine Konzentration handelt, die die Nutzung eines Nachbargrundstücks für einen an nachvollziehbaren Kriterien ausgerichteten ökologischen Landbau beeinträchtigt. 2. Die Annahme eines Anscheinsbeweises,…