Formular für eine Geschmacksmusteranmeldung/ Ausfüllhinweise/ Merkblatt des DPMA horak Rechtsanwaelte Allgemein, Amtsverfahren, Erfindung, Geschmacksmusteranmeldung, Geschmacksmusterrecht Anwalt, Ausfüllhilfe, Design, Design hinterlegen, Design schützen, Designschutz, Designsnmeldung, DPMA, Formular, Geschmacksmuster, Geschmacksmuster hinterlegen, Geschmacksmusteranmeldung, Geschmacksmusterschutz, Hinterlegung, Schutzdauer Unterlagen für die nationale Geschmacksmusteranmeldung Dok.-Nr. Titel Word PDF Datum R 5703/6.12 Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters 01.06.12 R 5703/6.12 Ausfüllhinweise zum Antrag 01.06.12 R 5703.1/10.10 Wiedergabe des Geschmacksmusters 01.10.10 R 5703.2/11.10 Anlageblatt zum Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters „Sammelanmeldung“ 10.11.10 R 5706/5.12 Gebühren und Auslagen für Geschmacksmuster (mit Beispielen) 22.05.12 R 5707/10.10 Entwerferbenennung 01.10.10 R 5708/7.04 Ausstellungsbescheinigung 02.08.04 A 9507/5.12 Einzugsermächtigung 24.05.12 R 5704/8.12 Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder 24.08.12 R 5704.1/8.12 Information for Design Applicants 12.09.12 Weitere Themen zum geistigen Eigentum:LAND-DATA schützt grafische Benutzeroberflächen als deutsches Geschmacksmuster (Eintrgaungstag 2.11.2012)Die Voraussetzungen für Geschmacksmusterschutz ergeben sich durch § 2,3 GeschMG sowie Heranziehen der Definitionen aus dem GeschmacksmustergesetzStellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in HannoverEinsichtnahme in Patent- und Gebrauchsmusterakten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wird ab dem 7. Januar 2014 auch über das Internet kostenlos und umfassend möglichSchutz und Durchsetzung von Geschmacksmustern der European Communities Trade Mark Association (ECTA), der World Intellectual Property Organization (WIPO) und dem DPMA