Die Nennung des geschützten Namens von Musikfestivals im Rahmen der Gewinnspielwerbung stellt weder eine Markenverletzung dar noch ist sie wettbewerbswidrig
LG Frankfurt 10. Kammer für Handelssachen, vom 05.07.2013 zu 3/10 O 42/13
Normen: § 5 Abs 1 S 2 Nr 4 UWG, § 14 MarkenG, § 23 Nr 2 MarkenG Weiter