Verlängerte Schutzdauer bei Arznei- und Pflanzenschutzmitteln möglich
Bei Patenten auf Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen eines Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels besteht die Möglichkeit, die Schutzdauer um bis zu fünf Jahre verlängern zu lassen und noch einmal um maximal weitere sechs Monate bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel (pädiatrische Verlängerungen).
Verlängerte Schutzdauer
Die Zertifikatsanmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zulassung des entsprechenden Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wenn ein Grundpatent zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht erteilt war, muss der Antrag spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung des Grundpatents beim DPMA eingehen. Wird ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt, schliesst sich die Laufzeit des Zertifikats unmittelbar an die Höchstlaufzeit des Grundpatents (20 Jahre) an.