§的規定 1 AÜG, wonach die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung der behördlichen Erlaubnis bedarf, dient dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmer und stellt daher keine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 號. 11 UWG DAR.
OLG Frankfurt 6. 民間司 29.01.2015 以 6 您 63/14
§ 1 AÜG, § 4 號 11 UWG Weiter