3D-Markenanmeldung der CeramTec GmbH für eine Halbkugel in Klasse 10 durch Hogan Lovells im Anmeldestatus admin Allgemein, Amtsverfahren, Markenrecht 3D-Marke, Anwalt, Kanzlei, Markenanmeldeverfahren, Markenanmeldung, Markenform, Markenkosten, Markenrecht, Markenvertreter INID Kriterium Feld Inhalt Datenbestand DB DE 210 Aktenzeichen AKZ 3020110408041 540 Wiedergabe der Marke WM 550 Markenform MF Dreidimensionale Marke 220 Anmeldetag AT 26.07.2011 730 Anmelder ANM CeramTec GmbH, 73207 Plochingen, DE 740 Vertreter VTR Hogan Lovells International LLP, 20095 Hamburg, DE 750 Zustellanschrift ZAN Hogan Lovells International LLP, Alstertor 21, 20095 Hamburg Version der Nizza-Klassifikation NCL9 511 Klasse(n) Nizza KL 10 531 Bildklasse(n) (Wien) WBK 19.13.01, 29.01.11 Aktenzustand AST Anmeldung eingegangen Sharen mit:E-MailDruckenFacebookLinkedInTwitterGoogleWeitere Themen zum geistigen Eigentum:Wortfolge „Toffee to go“ fehlt in Bezug auf die beanspruchten Waren der Klasse 30 jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGKein Wettbewerbsverstoß durch Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche ErlaubnisDas in der Reportage „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden“ verwendete Bildmaterials bleibt zulässigAlkoholfreies Bier darf nicht mit der Angabe “vitalisierend” beworben werden, wenn dem Begriff keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt werden (ein sprachlicher Bezug auf Vitaly Klitschko genügt nicht)Wenn in einem Handelsvertretervertrag der Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung benannt ist, so steht dies einer Vertragsauslegung nicht entgegen, nach der Wettbewerbsverstöße, die unter Würdigung aller Umstände so geringfügig sind, dass durch sie das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter bei verständiger Würdigung nicht grundlegend beschädigt wird, nicht – zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung – zur fristlosen Kündigung berechtigen