Kategorie: Markenverletzung
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Wird eine fremde Marke als Modellbezeichnung für Bekleidungsstücke verwendet, liegt darin eine markenmäßige Benutzung
1. Ist eine Unionsmarke nur für einen Teil der Waren, für die sie eingetragen ist, rechtserhaltend benutzt worden, ist im Verletzungsprozess für die Kollisionsprüfung derjenige Warenbegriff zugrunde zu legen, auf den im Löschungsverfahren die Eintragung im Wege der Teillöschung zu reduzieren ist; die Grundsätze aus der Entscheidung „Ichthyol II“ des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 937 [BGH…
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Keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internetangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird
Es stellt für sich allein keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen. BGH URTEIL I ZR 167/13 vom 2. April 2015 – Staubsaugerbeutel im Internet UWG § 6 Abs. 2…
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Die Nennung des geschützten Namens von Musikfestivals im Rahmen der Gewinnspielwerbung stellt weder eine Markenverletzung dar noch ist sie wettbewerbswidrig
Die Nennung des geschützten Namens von Musikfestivals im Rahmen der Gewinnspielwerbung stellt weder eine Markenverletzung dar noch ist sie wettbewerbswidrig LG Frankfurt 10. Kammer für Handelssachen, vom 05.07.2013 zu 3/10 O 42/13 Normen: § 5 Abs 1 S 2 Nr 4 UWG, § 14 MarkenG, § 23 Nr 2 MarkenG Weitere Themen zum geistigen Eigentum:Grundpreisangabe…
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Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt
a) Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Li-zenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches…
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Schutzrechtsinhaber muss bei einer angeblichen Markenverletzung durch einen Google Places Eintrag beweisen, dass dieser vom Unternehmen stammt.
Da Google Places – Einträge von jedem veranlasst werden können, also insbesondere nicht nur vom beworbenen Unternehmen, haftet letzteres auch nur für eigene Einträge. Der Schutzrechtsinhaber muss bei einer angeblichen Markenverletzung durch einen solchen Eintrag beweisen, dass dieser vom Unternehmen stammt. Weitere Themen zum geistigen Eigentum:Verkürzung der Einspruchsfristen gegen Registrierungen von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen…