Schlagwort: Neuheit
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Die Voraussetzungen für Geschmacksmusterschutz ergeben sich durch § 2,3 GeschMG sowie Heranziehen der Definitionen aus dem Geschmacksmustergesetz
Die Voraussetzungen für Geschmacksmusterschutz ergeben sich durch § 2,3 GeschMG sowie Heranziehen der Definitionen aus dem Geschmacksmustergesetz § 2 Geschmacksmusterschutz (1) Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das neu ist und Eigenart hat. (2) Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre…