Kategorie: OLG Hamm
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Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wobei kein Lizanzschaden entsteht
Nach wohl einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und der zumindest überwiegenden Auffassung in der Literatur, der sich der erkennende Senat anschließt, stellt die Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen eine Urheberrechtsverletzung dar (LG Halle [Saale], Urteil vom 27.07.2015 – 4 O 133/15 – ; LG Hannover,…
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Alkoholfreies Bier darf nicht mit der Angabe „vitalisierend“ beworben werden, wenn dem Begriff keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt werden (ein sprachlicher Bezug auf Vitaly Klitschko genügt nicht)
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Alkoholfreies Bier darf nicht mit der Angabe „vitalisierend“ beworben werden, wenn dem Begriff keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne von Art. 13 Abs. 3 HCVO in Verbindung mit dem Anhang zur VO (EU) 432/2012 beigefügt werden und in dem Bier Stoffe enthalten sind, die in der Verordnung beschrieben werden. Weitere Themen zum geistigen Eigentum:Kein Wettbewerbsverstoß…