Kategorie: Geschmacksmusteranmeldung
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Die Voraussetzungen für Geschmacksmusterschutz ergeben sich durch § 2,3 GeschMG sowie Heranziehen der Definitionen aus dem Geschmacksmustergesetz
Die Voraussetzungen für Geschmacksmusterschutz ergeben sich durch § 2,3 GeschMG sowie Heranziehen der Definitionen aus dem Geschmacksmustergesetz § 2 Geschmacksmusterschutz (1) Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das neu ist und Eigenart hat. (2) Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre…
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Formular für eine Geschmacksmusteranmeldung/ Ausfüllhinweise/ Merkblatt des DPMA
Unterlagen für die nationale Geschmacksmusteranmeldung Dok.-Nr. Titel Word PDF Datum R 5703/6.12 Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters 01.06.12 R 5703/6.12 Ausfüllhinweise zum Antrag 01.06.12 R 5703.1/10.10 Wiedergabe des Geschmacksmusters 01.10.10 R 5703.2/11.10 Anlageblatt zum Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters „Sammelanmeldung“ 10.11.10 R 5706/5.12 Gebühren und Auslagen für Geschmacksmuster (mit Beispielen) 22.05.12 R 5707/10.10 Entwerferbenennung 01.10.10…