Die Einsichtnahme in Patent- und Gebrauchsmusterakten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wird ab dem 7. Januar 2014 auch über das Internet möglich sein. Die hierfür notwendige gesetzliche Grundlage wurde mit dem Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3830) geschaffen. Die elektronische Akteneinsicht ist ein gebührenfreier Service des DPMA. Weiter

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