Es stellt für sich allein keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen.
BGH URTEIL I ZR 167/13 vom 2. April 2015 – Staubsaugerbeutel im Internet
UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4
Es stellt für sich allein keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen.
BGH, Urteil vom 2. April 2015 – I ZR 167/13 – OLG Düsseldorf Weiter