Kategorie: Rufausbeutung
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Keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internetangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird
Es stellt für sich allein keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen. BGH URTEIL I ZR 167/13 vom 2. April 2015 – Staubsaugerbeutel im Internet UWG § 6 Abs. 2…