Am 5. Oktober 2017 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich über 120 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema „Innovationen – Herausforderungen für die Kartellrechtspraxis“.
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 40 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt.
Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: „„Innovationen sind der Schlüssel für““ Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum von Volkswirtschaften und Unternehmen. Wir dürfen bei der Kartellrechtspraxis nicht nur auf kurzfristige Preiseffekte achten. Wettbewerb soll vor allem auch Auswahlfreiheit für Verbraucher und Innovationspotentiale sichern und fördern. Das gilt gleichermaßen für traditionelle Industrien wie zum Beispiel im Pflanzenschutz, wie für die moderne Plattformökonomie. Wir werden uns mit dem Thema Innovationen und Wettbewerbsrecht in Zukunft noch intensiver befassen.““ Weiter