Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten
Pressemitteilung Nr. 41/2014 vom 26.09.2014
Die Vermittlung von Beförderungen über die Smartphone-App Uber bleibt im Land Berlin verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte in einem Eil-verfahren das behördliche Verbot.
Nach Auffassung der 11. Kammer des Gerichts durfte das Land Berlin die Vermittlung von Fahraufträgen an lizensierte Fahrdienstunternehmer (UberBlack) als auch an private Fahrer (UberPop) nach der Gewerbeordnung verbieten. Denn mit diesen Diensten betreibe Uber entgeltlichen bzw. geschäftsmäßigen Gelegenheitsverkehr von Personen mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung, obwohl eine solche nach dem Personenbeförderungsrecht erforderlich sei. Auch wenn Uber selbst weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer habe, sei das Unternehmen nicht nur bloßer Vermittler von Fahrdiensten, weil es gegenüber den Fahrgästen nach außen als Vertragspartner auftrete. Nur dieses Verständnis werde dem Zweck der Genehmigungspflicht gerecht, der darin bestehe, den zu befördernden Fahrgast möglichst umfassend zu schützen. Dieser dürfte sich darauf verlassen, dass die zuständige Behörde den Betreiber bei öffentlicher Personenbeförderung einer persönlichen und fachlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen habe und ihn im Sinne des Verbraucherschutzes überwache.
Die Dienste von Uber seien auch entgeltlich: Die Behauptung der Antragstellerin, eine Bezahlung der Dienste sei freiwillig, widerspreche nicht nur ihren eigenen Nutzungsbedingungen; auch sei die vermeintliche Möglichkeit, die veranschlagte Servicegebühr zu widerrufen, kein Ausweis für die Unentgeltlichkeit des Transports, sondern setze die Entgeltlichkeit im Gegenteil voraus, weil es ansonsten nichts zu widerrufen gäbe. Weiter